Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkaufs- und Lieferbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, soweit wir nicht ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zustimmen. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Verkaufs- und Lieferbedingungen des Bestellers die Lieferung an Ihn vorbehaltlos auszuführen. Unsere Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller.
(Solely our selling conditions apply. We do not appreciate contradictory or deviating terms of the purchaser, if we have not agreed with these terms in writing. Our conditions also apply, if we execute the order implicit, in knowledge of contradictory or deviating selling and delivery terms of the purchaser. Our terms are also valid for future dealings with the purchaser.)

§ 2 Lieferungen
(§ 2 Deliveries)

Die Lieferung der verkauften Ware erfolgt ab Mönchengladbach. Versandkosten trägt der Käufer.
(The delivery of sold goods takes place from Mönchengladbach. Delivery costs are charged to the purchaser)

Aufträge in Meterwaren werden mit ca. –Mengen bestätigt. Über- oder Minderlieferungen können wie folgt vernommen werden.
(Orders for goods that are sold by the meters are always accepted in the nearly multitude. Deviations can always be noticed as following)

Bei Aufträgen unter 1000m 20 % (For orders below 1000m 20%)
Bei Aufträgen von 1000 – 5000m 15 % (Orders among 1000 – 5000m 15%)
Bei Aufträgen von 5000 - 10000 m 10 % (Orders among 5000 – 10000m 10%)

Bei größeren Aufträgen sind Über- oder Minderlieferungen bis zu 5 % der abgeschlossenen bzw. eingeteilten Mengen zulässig.
(For larger orders Deviations of 5% are valid.)

Aufträge mit Sonderanfertigungen – z.B. mit Einwebungen – werden ebenfalls mit ca.- Mengen bestätigt. Der Auftraggeber muss in diesem Fall stets eine Minder- oder Überlieferung von bis zu 15% akzeptieren. Der Käufer muss darüber hinaus im Fall von Sonderanfertigungen bis zu maximal 15% 1b-Ware (II. Wahl) übernehmen, wobei der Verkäufer hierfür einen angemessenen Preisnachlass gewährt. Mustercoupons oder Musterteile, die auf Verlangen des Käufers angefertigt werden, können nach Auslieferung und Berechnung vom Verkäufer nicht mehr zurück genommen werden.
(Orders with custom made products – e.g. with weave in – are also accepted in nearly multitude. The principal will always have to accept a deviation of 15%. When it is about custom made products the purchaser also has to acquire up to 15% of second rate quality, where at the purchaser will be granted a suitable discount. Sample coupons and sample parts, created on demand of the purchaser, cannot be taken back by the seller after delivery and account.)

§ 3 Unterbrechung der Lieferung oder der Abnahme
(§ 3 Interrupt of the delivery or the receipt)

Ist die Einhaltung der Lieferung oder Abnahme aus Gründen nicht möglich, die der Verkäufer bzw. der Käufer nicht zu vertreten hat, insbesondere wegen höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder behördlicher Maßnahmen, so verlängert sich die Liefer- bzw. Annahmefrist entsprechend.
(Should the delivery or the receipt not be possible, because of reasons the purchaser or the seller is not responsible for, especially because of acts of nature , strike, lockout or official and legal measures, the date of delivery extends accordingly.)

Dies gilt auch, wenn Lieferungen an den Verkäufer aus Gründen, die dieser nicht zu vertreten hat, nicht termingerecht erfolgen. Eine Verlängerung der Lieferung bzw. Abnahmefrist tritt jedoch nur ein, wenn der Verkäufer bzw. der Käufer den anderen Vertragspartner unverzüglich nach Kenntnis von der Behinderung hiervon schriftlich unterrichtet.

Wird der vereinbarte Liefer- bzw. Annahmetermin aus den vorgenannten Gründen um mehr als drei Monate überschritten, so hat der andere Vertragsteil das Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn er die Ausübung des Rücktrittsrechtes unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen ankündigt uns auch innerhalb dieser Frist eine Erfüllung der Liefer- bzw. Abnahmeverpflichtung nicht erfolgt. Schadensersatzansprüche sind in den vorgenannten Fällen ausgeschlossen.
(This is also valid for deliveries to the purchaser, that cannot be delivered in time, for reasons, he is not responsible for. An extension of the delivery period does only occur, if the purchaser or seller informs the trade partner by writing of the delay.)

§ 4 Nachlieferungsfrist
(§ 4 Grace Period of delivery)

Ist der Verkäufer mit der Lieferung im Verzuge, so muss der Käufer eine Nachlieferungsfrist von vier Wochen bewilligen. Für versandfertigte und ausdrücklich als solche titulierte Lagerware beträgt die Nachlieferungspflicht 2 Wochen. Für Sonderanfertigungen (z.B. Dispositionen mit Namenseinwebungen) gilt eine Nachlieferungsfrist von bis zu acht Wochen. Die Nachlieferungsfrist beginnt frühestens mit Ablauf der Lieferfrist und wird von Tage an berechnet, an welchem die schriftliche Mitteilung des Käufers eingeht. Vor Ablauf der Nachlieferungsfrist sind irgendwelche Ansprüche des Verkäufers wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung können vom Käufer gegen den Verkäufer nur geltend gemacht werden, wenn dieser die Auslieferung vorsätzlich oder grob fahrlässig verzögert hat. Fixgeschäfte werden nicht getätigt.
(Should the Seller not be able to deliver the goods just in time, the purchaser has to concede a grace period of 4 weeks. For mailable and explicitly and clearly marked as such in-stock products the grace period amounts 2 weeks. For custom made products a grace period of up to 8 weeks is valid. The grace period begins earliest with the end of the period of delivery and is counted from the day, the purchaser informs the seller by writing. Before the grace period has ended any charges by the purchaser because of delayed delivery are not valid. Damages because of delayed delivery can only be claimed by the purchaser against the seller, if the seller delayed the delivery through gross negligence or with intent. Short selling is not done.)

§5 Rücktrittsrecht der Verkäufer
(§ 5 Right of Withdrawal of the seller)

Der Verkäufer hat ein Rücktrittsrecht, wenn sein Zulieferer die bestellte Ware nicht mehr produziert oder aus sonstigen Gründen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, trotz wiederholten Aufforderungen nicht liefert, sowie bei sonstigen Ausfällen von Zulieferungen ohne vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden des Verkäufers. Ein Schadensersatzanspruch des Bestellers ist dann ausgeschlossenen. Dem Verkäufer steht ferner ein Rücktrittsrech zu bei Zahlungsverzug des Käufers oder wenn dem Verkäufer Umstände in der Person oder in den Vermögensverhältnissen des Käufers bekannt werden, welche die Erfüllung der Kaufpreisforderung ernsthaft gefährdet erscheinen lässt. Macht der Verkäufer in diesem Fall von seinem Rücktrittsrecht gebraucht , so ist er berechtigt, Ersatz für Aufwendungen, sowie sonstigen Schadensersatz zu verlangen.
(The seller has a right of withdrawal, if his supplier does not produce the ordered goods anymore or does not deliver , despite repeated demands, because of other reasons, the seller is not responsible for, as well as other reasons of outage of the delivery that are not caused through gross negligence or with intent. In this case any Compensation claims by the purchaser are invalid. Further the seller has a right of withdrawal in case of a default of payment or the seller might notice circumstances about the person or the pecuniary circumstances of the purchaser, which might cause the risk that the purchase price cannot be paid. Should the Seller use his right of withdrawal in this case, he is authorized to claim compensation for the expenditure or other damages.)

§ 6 Mängelrüge und Gewährleistung
(§ 6 Claim and Warranty)

Beanstandungen sind unverzüglich vorzunehmen und werden soweit es sich um offene bzw. bei gebotener Untersuchung feststellbare Mängel handelt, nur berücksichtigt, wenn sie unverzüglich nach Empfang der Ware gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden. Zu prüfen sind als offener Mangel unter anderem Menge, Gewicht, Breite, Farbechtheit nass und trocken, Restkrumpfwerte beim Waschen und Dämpfen, Gewebe- und Nahtschiebefestigkeit, Farbabläufe in Schuss- und Kettenrichtung, Längung im Trocken und Nasszustand sowie Pillingbildung. Um mögliche versteckte Mängel bei Rohgewebe zu erkennen, ist vor Ausrüstbeginn eine ausreichende Warenprüfung z.B. durch Bleichen, Färbung etc. erforderlich. Nach Zuschnitt oder sonst begonnener Verarbeitung der gelieferten Ware ist jede Beanstandung ausgeschlossen. Mängelanzeigen müssen schriftlich gegenüber der Geschäftsleitung des Verkäufers erfolgen. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, Gewebekonstuktion, des Gewichtes, der Ausrüstung und des Dessins berechtigt nicht zur Erhebung einer Mängelrüge. Erfüllt die Ware handelsübliche bzw. dem Preis entsprechende Qualitätsanforderungen, insbesondere, soweit es sich um günstige Importware mit den üblichen Unzulänglichkeiten handelt, so können Mängelrügen nicht erhoben werden. Im Falle berechtigter Reklamationen kann eine zu erteilende Gutschrift niemals höher sein, als der ursprüngliche Warenwert. Die Rücksendung mangelhafter Waren ist nicht zulässig. Die Gewährleistungsansprüche des Käufers verjähren in einem Jahr.
(Objections for open defects have to be made directly and are only considered as such, if these are directly asserted after receipt of the goods. As open defect amongst others the quantity, weight, width, fastness wet and dry, residual shrinkage after washing and steaming, fabric stability and seam slippage, colour sequence in warp and weft, elongation wet and dry as well as the pilling hast to be inspected. To uncover hidden defects in raw fabric, it is necessary to test the goods, before further processing for example through bleaching, colouring etc. After cutting or any other kinds of processing of the delivered goods, any objection is excluded. Notifications of defects ensue written towards the management of the seller. Commercially or technical not preventable deviations towards the quality, colour, width, fabric structure, weight, equipment and the design do not entitle to charge complaints. If the good does fulfill commercial or accordingly to price demands of quality, especially if it is about cheap imported goods with typical deficiencies no complaints can be charged. In case of an entitled complaint a credit for that cannot be higher than the originally value. The return of insufficient goods is not permissible.)

§ 7 Zahlung
(§ 7 Payments)

1. Rechnungen werden am Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt.
(1. Invoices are made out on the day of delivery or the provision of the goods)

2. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, wir folgt zahlbar:
(2. Invoices are, as long as not anything else was agreed, payable as follows,)

Innerhalb 10 Tagen vom tage der Ausstellung der Rechnung an, mit 4% Eilskonto,
(Within 10 days of issue of the invoice with 4 % express payment discount.)

Ab 11.-30. Tag vom Tage der Ausstellung der Rechnung an, mit 2 ¼ % Skonto,
(From 11. to 30. day after issue of the invoice with 2,25% discount)

Ab 31 -60. Tag der Ausstellung der Rechnung an netto.
(From 31. to 60. day after issue of the invoice net.)

3. Wechsel werden nur aufgrund besonderer Vereinbarungen und nur zahlungshalber angenommen. Die Diskont- und Inkassospesen hat der Käufer zu tragen. Werden anstelle von barem Geld, Scheck oder Überweisung von Verkäufer Wechsel angenommen, so wird bei der Hereinnahme der Wechsel nach dem Nettoziel vom 61. Tage an Rechnungsdatum in Zuschlag von 1% der Wechselsumme berechnet.
(3. Drafts shall only be accepted after special agreement and only in lieu of payment. Discount fees and collection expenses will be charged to the buyer. If salesman change is accepted in place of cash money, cheque or transfer, then becomes in the taking in of the changes after the net goal of 61. days starting from rendering of invoice an addition of 1% of the amount of a bill of exchange computes.)

4. Abänderungen der Regulierungsweise sind drei Monate vorher anzukündigen.
(4. Alterations of the adjustment way are to be announced 3 months before.)

5. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich der darauf laufenden Verzugszinsen verrechnet.
(5. Payments are always used for the payment of the oldest due debit items plus the interests accumulated on it.)

6. Maßgebend für den Tag der Leistung der Zahlung ist bei Schecks der Postabgangsstempel. Bei Banküberweisungen gilt der Vortag der Gutschrift der Bank des Verkäufers als Tag der Zahlungsleitung.
(6. For the day of the dispatching of the payment the post office outlet stamp is relevant. During bank credit transfer the day before the credit note of the bank of the salesman applies as the day of the dispatching of the payment.)

§ 8 Zahlungsverzug
(§ 8 Default in payment)

Ist der Verkäufer mit einer fälligen Zahlung im Verzug oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so kann der Verkäufer für sämtliche noch ausstehende Lieferungen unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ablieferung der Ware verlangen.
(With delay of payment of the buyer or with threatening inability to pay or other substantial degradation of financial circumstances of the buyer the salesman can require cash payment for still pending supplies.)

Die Aufrechnung und die Zurückbehaltung fälliger Zahlungsbeträge ist ausgeschlossen, soweit nicht eine unbestrittene oder rechtskräftige Gegenforderung vorlag.
(The set-off along and the retention of due invoice amounts is permissible only with undisputed or validly determined demands.)

§ 9 Eigentumsvorbehalt
(§ 9 Retention of title)

1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur Bezahlung Eigentum des Verkäufers. Der Verkäufer kann jedoch die Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes veräußern oder weiterverarbeiten. Jede Verpfändung oder Sicherheitsübereignung dieser Waren zugunsten Dritter ist ohne Zustimmung des Verkäufers ausgeschlossen. Bei Pfändung dieser Ware durch Dritte muss der Käufer dem Verkäufer unverzüglich Anzeige machen.
(The supplied goods remain up to the payment property of the seller. The buyer may sell or process the reservation commodity in the normal business concern. Any kind of pledging or chattel mortgage in favour of third parties is excluded. In case of seizure by third parties, the buyer has to inform the seller immediately.)

2. Für den Fall der Weiterverarbeitung und anschließender Veräußerung gilt folgende Ergänzung:
(For the further selling or processing of the goods, there is following addition: )

a. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung der Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer Eigentum des Verkäufers.
(The delivered goods remain up to the complete payment of all demands charged to the buyer property of the seller. )

b. Die Befugnis des Käufers, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehalts-Ware zu verarbeiten und zu veräußern, endet mit dessen Zahlungseinstellung oder dann, wenn über das Vermögen des Käufers die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder des Vergleichsverfahrens zur Abwendung des Konkurses beantragt wird. Der Käufer ist in diesem Falle verpflichtet, auf erste Anforderungen des Verkäufers die unverarbeitete Vorbehaltsware herauszugeben. Der Verkäufer wird dem Käufer für zurückgenommene unverarbeitete Vorbehalts-Ware den Erlös gutschreiben, den er bei der bestmöglichen Verwendung erzielt (§ 254 BGB). In einem Widerruf oder einem Verlangen auf Herausgabe der unverarbeiteten Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt kein Rücktritt vom Kaufvertrag.
(The empowering to sell or to process the goods in the normal business concern ends with a stoppage of payments or in case of insolvency proceedings or when an arrangement with the creditors to avert bankruptcy is requested. In this case the buyer is obliged to return the whole unprocessed goods after the first request by the seller. The seller will pass to the buyer's credit any proceeds which he is able to obtain from the best possible utilization of such unprocessed goods (§254 BGB). A disclaimer of the unprocessed goods is no rescission of the contract.)

c. Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der Vorbehaltsware oder der abgetretenen Forderungen ist unzulässig.
(Pledging or chattel mortgage of these goods is not valid.)

d. Durch Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gemäß §950 BGB so der neuen Sache. Die Verarbeitung wird durch den Käufer für den Verkäufer vorgenommen, ohne dass dem Verkäufer hieraus Verbindlichkeiten entstehen. Wenn die Vorbehaltsware verarbeitet wird, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache in Höhe des Rechnungswertes, der Vorbehaltsware, die zu der neuen Sache verarbeitet wird.
(The buyer will not remain the property of the goods through processing (BGB §950). The processing is done by the buyer for the seller, without any compensation. In case of processing, the seller will receive a co-ownership to the newly formed product in height of the worth of the unprocessed goods.)

e. Der Käufer tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehalts-Ware an den Verkäufer ab und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist. Die Abtretung wird auf die Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware, die zu der neuen Sache verarbeitet worden ist, beschränkt.
(The buyer assigns the demands of a further selling, also in that way, if the goods are processed. The assignment is limited to the worth of the goods that have been processed to a new good.)

f. Zur Einziehung der abgetretenen Forderung bleibt der Verkäufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnisse des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleiben hiervon unberührt. Der Verkäufer verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies der Fall, kann der Verkäufer verlangen, das der Käufer die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt und alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
 ist aber verpflichtet, dem Verkäufer auf Verlangen die Drittschuldner aufzugeben und diesen die Abtretung anzuzeigen. Er ist berechtigt, die Forderungen solange selbst einzuziehen, wie er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und ihm der Verkäufer keine andere Anweisung gibt.

(The seller will not collect the assigned claim, as long as the buyer will fulfill his liability to pay. But the buyer is obliged to name his third party debtors on demand of the seller. He is entitled to collect the claims as long as he fulfills his liability to pay and the seller gives other instructions.)

g. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt ist, es sei denn, der Saldo ist ausgeglichen.
(The retention of title remains existing also if individual demands of the salesman are taken up to a current calculation and the balance is drawn and recognized.)

h. Der Verkäufer verpflichtet sich, die ihm nach den vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen nach seiner Wahl insofern freizugeben, als ihr Wert unter Berücksichtigung der Wertschöpfung durch den Käufer die zu sichernden Forderungen um 10% übersteigt.
(If the value of existing security for the salesman exceeds all demands around more than 10%, then the salesman upon the requests of the buyer is obligated to the release of collateral after his choice.)

i. Sollte der Verkäufer im Interesse des Käufers Eventualverbindlichkeiten eingehen (Scheck-Wechselzahlungen), so bleibt der verlängerte und erweiterte Eigentumsvorbehalt bestehen bis der Verkäufer aus diesen Verbindlichkeiten vollständig freigestellt ist.
(The Property of the goods remain to the seller up to the complete exemption of contingent liabilities (cheque exchanges), which the salesman has received in the interest of the buyer.)

§10 Musterschutz/ Modellschutz/Drittrechte
§ 10 Design protection / third party rights

Alle Dessins, Zusammenstellungen und Farben etc. sowie Modelle genießen Schutz nach dem Geschmacksmustergesetz, soweit der Verkäufer bei Vertragsabschluss Gegenteiliges nicht angibt. Widerrechtliche Nachahmungen und sonstige Verletzungen der Schutzrechte werden von dem Verkäufer verfolgt. Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten. Bei Auftragserteilung zur –Dessinerstellung nach eigener Vorlage des Käufers, steht dieser dafür ein, dass Rechte Dritter, insbesondere Schutzrechte gleich welcher Art, nicht verletzt werden. Anderenfalls ist der Käufer verpflichtet, den Verkäufer von jeglicher Inanspruchnahme durch Schutzinhaber freizustellen. Weitergehende Ansprüche des Verkäufers bleiben unberührt.
(All designs, colours, compilations, models etc. are protected by the German design model law, as long as the seller does not declare the contrary when the contract was taken out. Any kind of imitation and other breaches of the trademark right are legally pursued by the seller. When placing the order of design creation of a given sample by the buyer, he is obliged to watch out, that no protection rights of any kinds by third parties have been infringed. Otherwise, the buyer is obliged to free the seller of any demands and claims by the protection right holders.)

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
§ 11 Place of performance and legal venue

Der Geschäftssitz des Verkäufers ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle wechselseitigen Ansprüche. Es gelten das Kaufrecht des deutschen bürgerlichen Gesetzbuches und des Handelsgesetzbuches.
(The seller’s head office is the place of performance and legal venue for all mutual claims. The purchasing rights of the German Civil Code and of the Commercial Code are valid.)

§ 12 Haftungsbeschränkungen
§ 12 Limitations of liability

Schadensersatzansprüche gegen den Verkäufer wegen der Verletzung vertraglicher Pflichten sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Einhaltung zur Erreichung des Vertragszweckes unbedingt geboten ist. Dies gilt auch, soweit der Schaden durch einen gesetzlichen Vertreter oder einen Erfüllungsgehilfen des Verkäufers verursacht wurde. Soweit der Verkäufer wegen der nicht vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zum Schadensersatz verpflichtet ist, bleibt die Haftung auf dem Umfang des bei Vertragsabschluss typisch vorhersehbaren Schadens begrenzt. Der Verkäufer haftet insbesondere nicht für entgangenen Gewinn. Mangelfolgeschäden, Produktionsausfälle und im Falle des Verschuldens bei Vertragsabschluss, nicht für einen Schaden, der das positive Interesse übersteigt. Im Falle des Fehlens ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften gilt diese Haftungsbeschränkung nur, soweit die Haftung für diese Schäden nicht ausdrücklich von der Zusicherung erfasst ist. Die Haftung bei Personenschäden sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt.
(Claims charged to the seller because of the infringements of contractual obligations are excluded, as long as the damage is not caused by intent or gross negligence, except it has been a culpable violation of the essential contractual obligations that must be maintained to fulfill the purpose of the contract. This is also valid, if the damage is caused by a legal or vicarious agent of the seller. As long as the seller is not obliged to pay compensation because of intentional or gross negligent violation of essential contractual obligations the liability is limited to the typical and predictable damages listed in the contract. The seller is especially not responsible for the loss of profits, damage caused by defects, production downtimes in case of failures of the contract was concluded and not for damages that exceed the positive interest. In case of the loss of considered characteristics this limitation of liability is only valid, as long as the liability is not clearly covered by the guarantee. The liability of bodily injury and mandatory statutory regulations remain intact.

§ 13 Salvatorische Klausel
§ 13 Final clause

Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Verkaufs- und Zahlungsbedingungen berührt deren Wirksamkeit im übrigen nicht. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die Einheitsbedingungen der deutschen Textilindustrie in ihrer jeweils gültigen Fassung. Dies gilt auch, soweit die Bedingungen Lücken erhalten Beinhalten die Einheitsbedingungen der Deutschen Textilindustrie keine Regelungen, die an Stelle von unwirksamen Bestimmungen der Bedingungen treten oder deren Lücken ausfüllen, gelten die Vorschriften des deutschen bürgerlichen Gesetzbuches und des deutschen Handelsgesetzbuches.
(The invalidity of one of these provisions in the general terms and conditions for sales and payment does not affect the general validity. Invalid provisions are replaced by the valid unified conditions of the German textile industry in their respective version. This is also valid for additions to the GTC. May the unified conditions of the German textile industry do not fill through invalidity accrued gaps the regulations of the German Civil Code and of the Commercial Code are valid.)